Einige Hintergrundinformationen
Wozu brauche ich einen Sachverständigen?
Statistisch betrachtet wird jeder Mitbürger alle 5 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Hauptsache den am Unfall beteiligten Personen ist nichts passiert, ist dann wohl der erste Gedanke, welcher dem Unfallverursacher durch den Kopf geht. Der Blechschaden ist dagegen schließlich nur halb so schlimm. Dennoch: Ein Verkehrsunfall ist und bleibt für den Verursacher und für den Geschädigten keine angenehme Sache. Dann ist es für den Geschädigten gut zu wissen, dass er den Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schaden hat. Kraftfahrzeug-Sachverständige sind dann die richtigen Ansprechpartner. Sie erstellen, zum Nachweis des Schadens, neutrale und objektive Schadensgutachten. Ganz gleich ob es den PKW, den LKW / Anhänger, den Omnibus, das Motorrad, diverse Landmaschinen und Traktoren, Sonderfahrzeuge oder auch Wohnmobile betrifft.
Schadensgutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichem Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das vorliegen eines Bagatellschaden weisen die Sachverständigen die Geschädigten regelmäßig hin. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.
Schadengutachten im Kaskoschaden
Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht, gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestelltem Schaden, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
Fahrzeugbewertungen
Fahrzeugbewertungen dienen zur Ermittlung des Fahrzeugwertes unter Berücksichtigung aller den Wert beeinflussender Faktoren wie Erhaltungs- und Pflegezustand, Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse und der örtlichen Marktlage zum Zeitpunkt der Bewertung. Nützlich sind diese im Besonderen:
- zur Vorlage beim Finanzamt wegen Wertnachweis oder möglicher Finanzierung
- zur Vorlage beim Versicherer zwecks Möglichkeit der Fahrzeugeinstufung
- als allgemeinen Wertnachweis des Fahrzeuges für den Halter (z.b. Oldtimer, Pkw- oder Krad- Umbauten)
Gasprüfungen
Nach G607:
Dem Geltungsbereich der Gasprüfung G607 unterliegen Freizeitfahrzeuge wie Caravan / Wohnwagen, Motorcaravan, Falt- & Klappcaravan. Die G 607 – Prüfung muss alle zwei Jahre wieder holt werden.
Nach BGV D34:
Dem Geltungsbereich der BGV D34 unterliegen gewerblich genutzte Fahrzeuge wie LKW (Fahrerhaus mit Standheizung) und Verkaufsfahrzeuge. Die Prüfung nach BGV D34 muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
Statistisch betrachtet wird jeder Mitbürger alle 5 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Hauptsache den am Unfall beteiligten Personen ist nichts passiert, ist dann wohl der erste Gedanke, welcher dem Unfallverursacher durch den Kopf geht. Der Blechschaden ist dagegen schließlich nur halb so schlimm. Dennoch: Ein Verkehrsunfall ist und bleibt für den Verursacher und für den Geschädigten keine angenehme Sache. Dann ist es für den Geschädigten gut zu wissen, dass er den Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schaden hat. Kraftfahrzeug-Sachverständige sind dann die richtigen Ansprechpartner. Sie erstellen, zum Nachweis des Schadens, neutrale und objektive Schadensgutachten. Ganz gleich ob es den PKW, den LKW / Anhänger, den Omnibus, das Motorrad, diverse Landmaschinen und Traktoren, Sonderfahrzeuge oder auch Wohnmobile betrifft.
Schadensgutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichem Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das vorliegen eines Bagatellschaden weisen die Sachverständigen die Geschädigten regelmäßig hin. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.
Schadengutachten im Kaskoschaden
Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht, gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestelltem Schaden, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
Fahrzeugbewertungen
Fahrzeugbewertungen dienen zur Ermittlung des Fahrzeugwertes unter Berücksichtigung aller den Wert beeinflussender Faktoren wie Erhaltungs- und Pflegezustand, Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse und der örtlichen Marktlage zum Zeitpunkt der Bewertung. Nützlich sind diese im Besonderen:
- zur Vorlage beim Finanzamt wegen Wertnachweis oder möglicher Finanzierung
- zur Vorlage beim Versicherer zwecks Möglichkeit der Fahrzeugeinstufung
- als allgemeinen Wertnachweis des Fahrzeuges für den Halter (z.b. Oldtimer, Pkw- oder Krad- Umbauten)
Gasprüfungen
Nach G607:
Dem Geltungsbereich der Gasprüfung G607 unterliegen Freizeitfahrzeuge wie Caravan / Wohnwagen, Motorcaravan, Falt- & Klappcaravan. Die G 607 – Prüfung muss alle zwei Jahre wieder holt werden.
Nach BGV D34:
Dem Geltungsbereich der BGV D34 unterliegen gewerblich genutzte Fahrzeuge wie LKW (Fahrerhaus mit Standheizung) und Verkaufsfahrzeuge. Die Prüfung nach BGV D34 muss alle zwei Jahre wiederholt werden.